***********Gilt nicht für Deutschland***********
Empfiehlt die WHO wirklich die Verschiebung nicht dringender Zahnbehandlungen für alle Länder gleichermaßen?

Berlin, 12. August 2020 – Die heute Nacht über eine französische Nachrichtenagentur verbreitete Information, die WHO empfehle, jetzt nicht dringende Zahnbehandlungen zu verschieben, um „einer weiteren Ausbreitung des neuartigen Coronavirus vorzubeugen“, ist nicht für alle Länder und alle Infektionslagen weltweit gemeint und basiert auf einer Übersetzung- und Interpretationsungenauigkeit, stellt die
Bundeszahnärztekammer (BZÄK) fest.

Es ist eine globale Empfehlung, die speziell für die Situation in Deutschland interpretiert werden muss. Die aktuelle Ausbreitungssituation von Covid-19 in Brasilien, den USA oder afrikanischen Staaten ist eben nicht mit Deutschland vergleichbar. In derartigen Infektionslagen rät die WHO in ihrer Originalpublikation, zahnmedizinische Vorsorge-Behandlungen so lange zu verschieben, bis eine ausreichende Reduktion der Übertragungsraten stattgefunden hat – oder gemäß den offiziellen gesundheitspolitischen Empfehlungen auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene zu verfahren. Darin unterscheiden sich die Empfehlungen mit denen der BZÄK nicht.

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